In der Regel handelt es sich bei einer Bauchdeckenstraffung um einen ästhetischen Eingriff, der nicht von der Krankenkasse übernommen wird. In einigen Fällen, wenn medizinische Gründe vorliegen, kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse jedoch möglich sein. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab.