Die Venushügelkorrektur wird in der Regel als ästhetischer Eingriff angesehen und ist daher nicht von den Krankenkassen gedeckt. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn die Operation aus medizinischen Gründen notwendig ist. Wir empfehlen, die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse vor der Operation zu klären.